Neubau von JGS-Anlagen
JGS-Anlagen fallen unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), somit gelten dieselben Grundsatzanforderungen, wie für andere Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Welche Konsequenzen hat das für mich, wenn ich eine neue Anlage plane?