Sicherheitstechnische Abnahmen gem. Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
Eine Biogasanlage gilt als eine überwachungsbedürftige Anlage, die in
regelmäßigen Abständen und nach Änderungen auf einen sicheren Zustand hin
geprüft werden muss.
Folgende Intervalle sind nach der BetrSichV Anhang 2,
Abschnitt 3 einzuhalten:
Alle 6 Jahre
→ Prüfung auf Explosionssicherheit
Alle 3 Jahre
→ Prüfung der Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und
Regelvorrichtungen
Jährlich
→ Prüfung von Lüftungsanlagen und Gaswarnanlagen und deren
Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen
Wasserrechtliche Prüfungen und Abnahmen nach AwSV
Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen) ist seit 2017 in Kraft und gilt für alle Biogas- und JGS-Anlagen.
Als öffentlich bestellter Sachverständiger übernehme ich die rechtlich
vorgeschriebenen Prüfungen und Abnahmen von kompletten Anlagen und
Anlagenteilen.
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer Dokumentation
für ihre Biogasanlage
Ich unterstütze sie bei der Erstellung wichtiger Dokumente zur rechtsicheren
Betriebsorganisation:
Betriebsanweisungen, Betriebshandbuch,
Gefährdungsbeurteilungen, Alarm- und Maßnahmenpläne,
EX-Schutz-Dokumente, EX-Zonen-Pläne, usw...
Einführung einer mobilen Dokumentation mit Hilfe von Smartphone oder Tablet
für die Verwaltung von Wartungsarbeiten und Prüffristen.